Präventionskonzept gegen sexualisierte Gewalt


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Wir helfen Dir!

 
Bei allem rund um sexualisierte Gewalt im Umfeld unseres Sportvereins darfst Du Dich jederzeit an uns wenden. Wir werden dabei vertraulich mit allem umgehen und anhand eines Leitfadens, den wir zusammen mit Thamar (Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt) erarbeitet haben, gemeinsam die nächsten Schritte besprechen.

Deine Präventionsbeauftragten beim TSV

Hannelore Strohäker
Stefanusstr. 7
71083 Herrenberg-Kuppingen
Tel.: 07032-330110
Mobil: 0162-9785326
E-Mail:
praevention1@tsvkuppingen.de
 

Thomas Lohrer
Säntisstr. 9
71083 Herrenberg-Kuppingen
Tel.: 07032-33782
Mobil: 0174-3229737
E-Mail:
praevention2@tsvkuppingen.de
  


Gerne geben wir Dir auch die Kontaktdaten unseres Kooperationspartners Thamar an, falls Du direkt mit Thamar in Kontakt treten möchtest.

Thamar (Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt)
Stuttgarter Str. 17, 71032 Böblingen, Tel. 07031-222-066, www.thamar.de, E-Mail: beratungsstelle@thamar.de
Online-Beratung: thamarhilfeclick.de
Nummer gegen Kummer (anonym und kostenlos): Kinder- und Jugendtelefon, Mo. - Sa. 14 bis 20 Uhr, Tel. 116111
Weitere Hilfsangebote gibt es auf unserer Hilfeseite

Informationen zum Präventionskonzept beim TSV

 
Der TSV Kuppingen hat als Pilotverein des Sportkreises Böblingen in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Böblingen und der Beratungsstelle Thamar ein Präventionskonzept gegen sexualisierte Gewalt erstellt. Hierbei wurden mit Hanni Strohäker und Thomas Lohrer zwei Präventionsverantwortliche für den TSV Kuppingen positioniert, an die man sich bei jeglichen Fragen zur Prävention gerne wenden kann.
Unser Ansatz bei der Konzepterstellung:

ALLE - KINDER UND JUGENDLICHE SOWIE TRAINER UND BETREUER - SIND UNS WICHTIG!

Übersicht zum Präventionskonzeot
In unserer Vereinszeitschrift, dem TSV-Blättle, wurde in der Ausgabe 2018 das Konzept auf zwei Seiten übersichtlich dargestellt. Es sind folgende Themen darin zu finden:
- Entstehung und Chronologie des Projekts
- Gründe für die Präventionsarbeit
- Informationen zu den Workshops
- Informationen zu der Mappe für die Jugendtrainer/-betreuer
TSV-Blättle-Auszug:
Präventionskonzept im TSV-Blättle 2018 (PDF-Datei, 0,2 MB)
In der folgenden Präsentation wird das Konzept ebenso vorgestellt:
Prävention gegen sexualisierte Gewalt (PDF-Datei, 1 MB).

Bestimmungen beim TSV Kuppingen
Die Bestimmungen zum Kinder- und Jugendschutz beim TSV Kuppingen sind offiziell in einem eigenen Paragraphen der Jugendordnung festgehalten. Darin sind u.a. die Regeln für die Jugendtrainer/-betreuer, sowie die Aufgaben der Präventionsbeauftragten definiert.

Vertraulichkeit
Die Präventionsbeauftragten und die Vorstandsmitglieder nach §26 BGB (beim TSV Kuppingen sind dies der 1. und der 2. Vorsitzende) haben entsprechende Vertraulichkeitserklärungen unterschrieben.
Inhalt der Vertraulichkeitserklärungen:
Vertraulichkeitserklärung für Präventionsbeauftragte (PDF-Datei, 0,1 MB)
Vertraulichkeitserklärung für Vorstandsmitglieder (PDF-Datei, 0,1 MB)

Publizierung
Ein wichtiger Punkt bei der Einführung des Präventionskonzepts ist, die Präventionsbeauftragten und die Inhalte des Konzepts den Vereinsmitgliedern sowie den Angehörigen bekannt zu machen. Beim TSV Kuppingen wurden folgende Maßnahmen hierzu umgesetzt:
- Präventionsbeauftragte ins Vereinsorganigramm aufgenommen (Aushang: Vereinsheim und Schaukasten)
- Präventionsbeauftragte ins Mitgliedschaftsformular aufgenommen
- Präventionsbeauftragte und Konzept auf der Homepage sichtbar gemacht
- Präventionsbeauftragte in der Smartphone-App aufgeführt
- Präventionsbeauftragte und Konzept in der Vereinszeitschrift (TSV-Blättle) vorgestellt
- Präventionsbeauftragte und Konzept im Jugendflyer aufgenommen
- Präventionsbeauftragte auf Plakaten dargestellt (Aushang: Vereinsheim und Hallen)

 
Presse
Im Rahmen des vom Sportkreis Böblingen initiierten Präventionsprojekts mit dem TSV Kuppingen als Pilotverein gab es einige Artikel in der lokalen und regionalen Presse.
Links zu den Presseartikeln:
24.02.2018 - Gäubote - Konzept darf nicht nur auf dem Papier stehen
24.02.2018 - Gäubote - Es gibt einige eindeutige Verhaltensmuster
24.02.2018 - SZBZ - Eine Mappe für jeden Trainer
24.02.2018 - SZBZ - Missbraucher haben feine Antennen
24.02.2018 - SZBZ - Schutz der Kinder steht über allem
21.02.2018 - Gäubote - Es gibt keine hundertprozentige Sicherheit
21.02.2018 - Kreiszeitung - Man hofft, der Kelch geht an einem vorbei
21.02.2018 - Stuttgarter Zeitung - Kinder wie Trainer sollen geschützt sein
08.08.2017 - Gäubote - Das Präventionskonzept ist auf der Zielgeraden

Jugendtrainer/-betreuer
Wie bereits in den einleitenden Sätzen erwähnt, wurde das Präventionskonzept für alle Beteiligten erstellt und dazu gehören natürlich auch unsere Jugendtrainer und Betreuer. Sie bekommen eine Mappe mit Informationsmaterial zur Prävention ausgehändigt, damit alle wissen wie man sich in bestimmten Situationen richtig verhalten sollte. Hierzu wurde eine Schutzvereinbarung für die Trainer/Betreuer erstellt (u.a. auch zum Schutz vor falschen Verdächtigungen durch richtiges Verhalten). Die Trainer und Betreuer, die beim TSV im Jugendbereich tätig sind, weisen alle fünf Jahre anhand des erweiterten Führungszeugnisses oder einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach, dass sie keine Straftat bzgl. sexualisierter Gewalt begangen haben, so dass auch hier klar Stellung bezogen wird. Des Weiteren wird von allen ein Ehrenkodex unterschrieben. Als weitere Maßnahme werden von den Präventionsbeauftragten in bestimmten Zeitabständen Informationsveranstaltungen zur Prävention angeboten.
Ehrenkodex zur Einsicht: Ehrenkodex (PDF-Datei, 0,2 MB)
WSJ-Broschüre: Nein zu sexualisierter Gewalt im Sport (PDF-Datei, 4 MB) 

Bundeskinderschutzgesetz, Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung
Seit Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Insbesondere die Änderungen von §72a im SGB VIII betreffen die Arbeit des organisierten Kinder- und Jugendsports. Die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (z.B. Jugendamt) sollen durch Vereinbarungen mit den freien Trägern (z.B. Sportvereine) sicherstellen, dass diese keine Personen, die wegen einer Straftat nach §72a Absatz 1 Satz 1 rechtskräftig verurteilt worden sind, beschäftigen.
Hierfür ist die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis notwendig. Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit für eine gemeinnützige Einrichtung (z.B. Sportverein) fallen für das erweiterte Führungszeugnis keine Kosten an.
Details zum §72a:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/72a.html
Die Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses erfolgt beim TSV Kuppingen durch einen der beiden Präventionsbeauftragten.
Alternativ zum erweiterten Führungszeugnis kann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von einer siegelführenden Behörde (z.B. Landratsamt) vorgezeigt werden, die eine Straftat nach §72a Absatz 1 Satz 1 anhand des dort vorgelegten erweiterten Führungszeugnisses ausschließt.