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Wir helfen Dir!
Hannelore Strohäker Thomas Lohrer
Bei allem rund um sexualisierte Gewalt im Umfeld
unseres Sportvereins darfst Du Dich jederzeit an uns
wenden. Wir werden dabei vertraulich mit allem umgehen und anhand eines
Leitfadens, den wir zusammen mit Thamar (Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt)
erarbeitet haben, gemeinsam die nächsten Schritte besprechen.
Deine Präventionsbeauftragten beim TSV
Stefanusstr. 7
71083 Herrenberg-Kuppingen
Tel.: 07032-330110
Mobil: 0162-9785326
E-Mail:
praevention1@tsvkuppingen.de
Säntisstr. 9
71083 Herrenberg-Kuppingen
Tel.: 07032-33782
Mobil: 0174-3229737
E-Mail:
praevention2@tsvkuppingen.de
Gerne geben wir Dir auch die Kontaktdaten unseres Kooperationspartners Thamar
an, falls Du direkt mit Thamar in Kontakt treten möchtest.
Thamar
(Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt)
Stuttgarter Str. 17, 71032
Böblingen, Tel. 07031-222-066, www.thamar.de, E-Mail: beratungsstelle@thamar.de
Online-Beratung: thamarhilfeclick.de
Nummer gegen Kummer (anonym und
kostenlos): Kinder- und Jugendtelefon, Mo. - Sa. 14 bis 20 Uhr, Tel. 116111
Weitere Hilfsangebote gibt es auf unserer
Hilfeseite
Informationen zum Präventionskonzept beim TSV
Der TSV
Kuppingen hat als Pilotverein des Sportkreises Böblingen in Zusammenarbeit mit
dem Jugendamt Böblingen und der Beratungsstelle Thamar ein Präventionskonzept
gegen sexualisierte Gewalt erstellt. Hierbei wurden mit Hanni Strohäker und
Thomas Lohrer zwei Präventionsverantwortliche für den TSV Kuppingen
positioniert, an die man sich bei jeglichen Fragen zur Prävention gerne wenden
kann.
Unser Ansatz bei der Konzepterstellung:
ALLE - KINDER UND JUGENDLICHE SOWIE TRAINER UND BETREUER - SIND UNS WICHTIG!
Übersicht zum Präventionskonzeot
In unserer
Vereinszeitschrift, dem TSV-Blättle, wurde in der Ausgabe 2018 das Konzept auf
zwei Seiten übersichtlich dargestellt. Es sind folgende Themen darin zu finden:
- Entstehung und Chronologie des Projekts
- Gründe für die Präventionsarbeit
- Informationen zu den Workshops
- Informationen zu der Mappe für die
Jugendtrainer/-betreuer
TSV-Blättle-Auszug:
Präventionskonzept im
TSV-Blättle 2018 (PDF-Datei, 0,2 MB)
In der folgenden Präsentation wird
das Konzept ebenso vorgestellt:
Prävention gegen
sexualisierte Gewalt (PDF-Datei, 1 MB).
Bestimmungen beim TSV
Kuppingen
Die Bestimmungen zum Kinder- und Jugendschutz beim TSV
Kuppingen sind offiziell in einem eigenen Paragraphen der Jugendordnung
festgehalten. Darin sind u.a. die Regeln für die Jugendtrainer/-betreuer, sowie
die Aufgaben der Präventionsbeauftragten definiert.
Vertraulichkeit
Die Präventionsbeauftragten und die Vorstandsmitglieder nach §26 BGB (beim TSV
Kuppingen sind dies der 1. und der 2. Vorsitzende) haben entsprechende
Vertraulichkeitserklärungen unterschrieben.
Inhalt der
Vertraulichkeitserklärungen:
Vertraulichkeitserklärung für Präventionsbeauftragte (PDF-Datei, 0,1 MB)
Vertraulichkeitserklärung für Vorstandsmitglieder (PDF-Datei, 0,1 MB)
Publizierung
Ein wichtiger Punkt bei der Einführung des
Präventionskonzepts ist, die Präventionsbeauftragten und die Inhalte des
Konzepts den Vereinsmitgliedern sowie den Angehörigen bekannt zu machen. Beim
TSV Kuppingen wurden folgende Maßnahmen hierzu umgesetzt:
-
Präventionsbeauftragte ins Vereinsorganigramm aufgenommen (Aushang: Vereinsheim
und Schaukasten)
- Präventionsbeauftragte ins Mitgliedschaftsformular
aufgenommen
- Präventionsbeauftragte und Konzept auf der Homepage sichtbar
gemacht
- Präventionsbeauftragte in der Smartphone-App aufgeführt
-
Präventionsbeauftragte und Konzept in der Vereinszeitschrift (TSV-Blättle)
vorgestellt
- Präventionsbeauftragte und Konzept im Jugendflyer aufgenommen
- Präventionsbeauftragte auf Plakaten dargestellt (Aushang: Vereinsheim und
Hallen)
Presse
Im Rahmen des vom Sportkreis Böblingen initiierten
Präventionsprojekts mit dem TSV Kuppingen als Pilotverein gab es einige Artikel
in der lokalen und regionalen Presse.
Links zu den Presseartikeln:
24.02.2018 - Gäubote - Konzept darf nicht nur auf dem Papier stehen
24.02.2018 - Gäubote - Es gibt einige eindeutige Verhaltensmuster
24.02.2018 - SZBZ - Eine Mappe für jeden Trainer
24.02.2018 - SZBZ - Missbraucher haben feine Antennen
24.02.2018 - SZBZ - Schutz der Kinder steht über allem
21.02.2018 - Gäubote - Es gibt keine hundertprozentige Sicherheit
21.02.2018 - Kreiszeitung - Man hofft, der Kelch geht an einem vorbei
21.02.2018 - Stuttgarter Zeitung - Kinder wie Trainer sollen geschützt sein
08.08.2017 - Gäubote - Das Präventionskonzept ist auf der Zielgeraden
Jugendtrainer/-betreuer
Wie bereits in den einleitenden
Sätzen erwähnt, wurde das Präventionskonzept für alle Beteiligten erstellt und
dazu gehören natürlich auch unsere Jugendtrainer und Betreuer. Sie bekommen eine
Mappe mit Informationsmaterial zur Prävention ausgehändigt, damit alle wissen
wie man sich in bestimmten Situationen richtig verhalten sollte. Hierzu wurde
eine Schutzvereinbarung für die Trainer/Betreuer erstellt (u.a. auch zum Schutz
vor falschen Verdächtigungen durch richtiges Verhalten). Die Trainer und
Betreuer, die beim TSV im Jugendbereich tätig sind, weisen alle fünf Jahre
anhand des erweiterten Führungszeugnisses oder einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung nach, dass sie keine Straftat bzgl.
sexualisierter Gewalt begangen haben, so dass auch hier klar Stellung bezogen
wird. Des Weiteren wird von allen ein Ehrenkodex unterschrieben. Als weitere
Maßnahme werden von den Präventionsbeauftragten in bestimmten Zeitabständen
Informationsveranstaltungen zur Prävention angeboten.
Ehrenkodex zur
Einsicht: Ehrenkodex (PDF-Datei,
0,2 MB)
WSJ-Broschüre:
Nein zu sexualisierter Gewalt im Sport (PDF-Datei, 4 MB)
Bundeskinderschutzgesetz, Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung
Seit Januar 2012 ist das
Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Insbesondere die Änderungen von §72a im SGB
VIII betreffen die Arbeit des organisierten Kinder- und Jugendsports. Die Träger
der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (z.B. Jugendamt) sollen durch
Vereinbarungen mit den freien Trägern (z.B. Sportvereine) sicherstellen, dass
diese keine Personen, die wegen einer Straftat nach §72a Absatz 1 Satz 1
rechtskräftig verurteilt worden sind, beschäftigen.
Hierfür ist die
Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis notwendig. Bei einer
ehrenamtlichen Tätigkeit für eine gemeinnützige Einrichtung (z.B. Sportverein)
fallen für das erweiterte Führungszeugnis keine Kosten an.
Details zum
§72a:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/72a.html
Die
Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses erfolgt beim TSV Kuppingen
durch einen der beiden Präventionsbeauftragten.
Alternativ zum
erweiterten Führungszeugnis kann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von einer
siegelführenden Behörde (z.B. Landratsamt) vorgezeigt werden, die eine Straftat
nach §72a Absatz 1 Satz 1 anhand des dort vorgelegten erweiterten
Führungszeugnisses ausschließt.